Die deutsche Nationalhymne
August Heinrich von Fallersleben (1798-1874) schrieb am 26. August 1841 auf der Nordseeinsel Helgoland das "Lied der Deutschen". Die Melodie stammt aus dem dritten Satz des "Kaiserquartetts" (op. 76, Nr. 3) von Joseph Haydn (1732-1809). Die Musik wurde im Jahre 1797 zu Ehren von Kaiser Franz II. komponiert. Der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert erhob dieses Lied am 11. April 1922 mit allen drei Strophen zu offiziellen Nationalhymne Deutschlands.
In einem Briefwechsel bestätigten Bundespräsident Theodor Heuss und Bundeskanzler Konrad Adenauer das Deutschlandlied im Mai 1952 als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland, jedoch wird nur noch die 3. Strophe gesungen. Nach der Wiedervereinigung erklärten Bundespräsident Richard von Weitzsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl im August 1991 in einem Briefwecksel die 3. Strophe zusammen mit Haydns Musik zur Nationalhymne Deutschlands.
(Aus:
Seibert: Nationalhymnen. Songbook. Schott Music. ED 9904)